Dieses Portal soll geschädigten Kapitalanlegern helfen, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Hierzu haben wir eine Auswahl an Rechtsanwälten und Steuerberatern sowie Finanzberatern zusammengestellt, von denen sie qualifizierte Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Interessen erwarten können.
Die Fälle von Kapitalanlageschäden nehmen seit Jahren zu und haben seit dem Jahr 2008 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung sich infolge der weltweiten Finanzmarktkrise im Jahr 2009 weiter verstärken wird.
Nur einige Beispiele hierbei sind der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers sowie der isländischen Landsbanki.
Die betreffenden Wertpapiere, oftmals Zertifikate, verlieren massiv an Wert.
Das investierte Kapital ist in der Regel weitestgehend verloren.
Hoffnung auf vollständige Rückerlangung des eingesetzten Kapitals besteht jedoch dann, wenn der Kapitalanleger bei Erwerb des Wertpapiers beraten worden ist, insbesondere den Erwerb über eine deutsche Bank vorgenommen hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft nämlich den Berater, also häufig die vermittelnde Bank, die Pflicht, den Anleger anlagegerecht und anlegerrecht zu beraten.
Die Beratung muss richtig und sorgfältig, dabei für den Kunden verständlich und vollständig sein (BGH NJW-RR 2000, 1497.).
Ziel der Beratung muss es sein, den Anlageinteressenten in die Lage zu versetzen, dass er selbst das Anlagerisiko richtig beurteilen kann (BGH NJW 1990, 2461.).
Hat die vermittelnde Banken gegen diese Pflichten verstoßen, so bestehen Schadensersatzansprüche des Kapitalanlegers.